Allgemeine Geschäftsbedingungen
Officeprojekt Büro- und Objekteinrichtungen GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Lieferungen und Leistungen der Firma Officeprojekt GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Abweichende mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an unseren Kunden zur Abgabe eines Angebots dar. Erst durch die Bestellung des Kunden kommt ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zustande.
2.2 Ein Auftrag an uns gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme des Auftrags schriftlich, in Form einer Auftragsbestätigung, bestätigt haben.
2.3 Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten etc. bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
3. Lieferzeit
3.1 Wenn in den Vertragsunterlagen für Lieferungen oder Leistungen ein Datum oder eine Frist angegeben ist oder daraus ermittelt werden kann, bezeichnet sie nur die Fälligkeit der Lieferung. Werden solche Lieferfristen oder -termine schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen gem. Ziffer 3.3.
Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen (Fixgeschäfte) muss diese Eigenschaft ausdrücklich und unmissverständlich vereinbart sein.
3.2 Sollten wir infolge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg sowie Verzögerungen in der Auslieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, an der Lieferung gehindert sein, sind wir berechtigt, nach Behebung des Hindernisses zu liefern.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Wir sind zu Teillieferungen in für Sie zumutbarem Umfang berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht nicht.
3.3 Unsere Schadensersatzpflicht wegen Verzugs im Fall leichter Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag in Höhe von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf einer zusätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Versand, Gefahrtragung, Erfüllungsort
4.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unserer Gesellschaft.
4.2 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson über. Dies gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb des gleichen Ortes und für den Fall, dass wir die Ware mit eigenen Transportmitteln transportieren. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, findet diese Klausel keine Anwendung.
4.3 Lieferung erfolgt auf Rechnung und des Empfängers selbst dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Sendungen werden gegen Transportschäden versichert und in Rechnung gestellt.
Aufträge im Wert von mehr als Euro 1.250,- werden frachtfrei Empfangsstation geführt.
Bestellungen unter diesem Betrag werden ab Werk bereitgestellt. Die Fracht geht zu Lasten des Empfängers. LKW-Versand erfolgt frei Bordsteinkante unseres Bestellers. Lieferungen über diese Entfernung hinaus erfolgen auf seine Kosten, Versandart bleibt uns überlassen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise gelten ab unserem Lager ohne Verpackung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Kosten für die Auslieferung der Ware trägt der Kunde. Sämtliche zusätzlichen Leistungen, insbesondere das Vertragen der Ware in die Räumlichkeiten, das Aufstellen und die Montage der Ware werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist.
5.2 Rechnungen sind sofort fällig, sofern keine anders lautende Zahlungsvereinbarung getroffen wird. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit sondern das kalendermäßig bestimmte späteste Datum der Zahlung. Bei Verspätungen oder gestundeter Zahlung sind die jeweils üblichen Zinsen zu entrichten. Die Zurückhaltung von fälligen Beträgen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
6. Abtretung
6.1 Der Kunde darf seine Forderungen gegen uns, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht an Dritte abtreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware unser Eigentum.
7.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.
7.4 Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherheiten verpflichtet, wenn der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Höhe unserer Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt.
7.5 Der Kunde ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Wir haben das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jederzeit in Augenschein zu nehmen.
Der Kunde verpflichtet sich bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu versichern und zur Durchführung regelmäßiger Inspektions- und Wartungsarbeiten und der Tragung der damit verbundenen Kosten.
7.6 Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten Versicherungen gegen übliche Risiken abzuschließen und aufrecht zu erhalten und uns diese auf Verlangen nachzuweisen.
7.8 Wir ermächtigen den Kunden widerruflich zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung bzw. Forderungsteile. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.9 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gesondert zu lagern und als solche zu kennzeichnen.
8. Gewährleistung
8.1 Hat die Ware bei der Auslieferung Mängel, die auch bei oberflächlicher Betrachtung erkennbar sind, so sind diese durch schriftliche Mängelanzeige spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche zu rügen. Mängelrügen. Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Geringfügige Abweichungen in den Maßen, in der Form oder Farbe, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Sie berechtigen auch keinesfalls zur Zurückhaltung von Zahlungen. Etwaige Schäden durch Bahnversand müssen auf dem Frachtbrief beidseitig bestätigt sein. Der im Frachtbrief enthaltene Vermerk "mangelhaft verpackt" ist bahnamtlich vorgeschrieben und bietet keinen Grund, sich bei etwaigen Beschädigungen darauf zu berufen. Wird eine Beanstandung als berechtigt anerkannt, so steht es uns frei, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten; wir dürfen aber auch verlangen, dass der Empfänger sie
unverzüglich auf unsere Kosten beseitigen lässt. Irgendwelche anderen Ansprüche, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz oder Deckungskauf, sind ausgeschlossen. Das gleiche gilt auch für Ersatzlieferungen. Rücksendungen beanstandeter Ware ohne unsere ausdrückliche Genehmigung sind nicht statthaft.
8.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.4 Wir leisten für die Mängelfreiheit unserer Ware Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. Handelt es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
8.5 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
8.6 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vert,ragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.7 Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. Annahmeverzug
9.1 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Annahme der Ware setzen.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
9.2 Als Schadensersatz werden pauschal 15 % der Auftragssumme fällig. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens über den pauschalierten Schadensersatz hinaus bleibt ausdrücklich vorbehalten.
10. Rechtswahl
10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden, auch ausländischen, und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11. Gerichtsstandvereinbarung
11.1 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Gesellschaft.
11.2 Abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.